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Wo ist das Halten verboten?
Auf Bahnübergängen
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Halten ist auf Bahnübergängen sowie an engen und unübersichtlichen Straßenstellen verboten, weil dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden können. Insbesondere auf Bahnübergängen besteht Lebensgefahr, und an engen oder unübersichtlichen Stellen kann das Halten dazu führen, dass der Verkehrsfluss gestört wird oder dass andere Fahrzeuge oder Fußgänger nicht sicher passieren können. Daher sind Antwort 1 und Antwort 2 korrekt. Hinter Fußgängerüberwegen ist das Halten hingegen nicht grundsätzlich verboten, sondern das Parken – daher war diese Antwort nicht erforderlich. So erkennst du, dass Halteverbote immer dort gelten, wo besondere Gefahr oder Behinderung entstehen kann.
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